„So viel wie nötig – so wenig wie möglich“
Durch die im Jahre 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erhalten alle Menschen das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Seit 2007 nehmen wir in unserer Einrichtung nach dem SGB IX auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf auf.
Um den Ansprüchen der Kinder gerecht zu werden, wurde im Jahr 2011 eine Zusatzkraft für Integration eingestellt, die gruppenübergreifend arbeitet.
Alle Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besuchen Regelgruppen, um ein Lernen von- und miteinander zu ermöglichen. Unser Förderansatz ist immer an der Lebenswelt des Kindes orientiert und richtet sich nach dessen Stärken aus. Im Vordergrund stehen hierbei Selbstverwirklichung, Selbstständigkeit, Lebenssinn sowie Stärkung von Eigenkompetenzen des Kindes.
Fachdienste der Frühförderung unterstützen uns in unserer Arbeit. Durch regelmäßigen Kontakt mit den Therapeuten, Eltern und pädagogischem Fachpersonal ist ein wichtiger und erforderlicher Austausch gewährleistet.